Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich unter dem Vorsitz unseres Ministerpräsiden Boris Rhein auf ein einheitliches Vergabeverfahren für Bezahlkarten an Asylbewerber geeinigt. Nur Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen beim Einführen der Karte einen eigenen Weg gehen. Grundsätzlich sieht die Neuerung vor, dass Leistungsempfänger künftig eine guthabenbasierte Karte anstelle von Bargeld erhalten. Die Initiative zielt darauf ab, den Missbrauch staatlicher Leistungen einzudämmen und die kommunalen Verwaltungen zu entlasten.

Die neu einzuführenden Bezahlkarten besitzen eine Debit-Funktion, sind jedoch nicht an ein Konto gebunden. Damit soll verhindert werden, dass Geld von den Geldempfängern ins Ausland transferiert oder von Karte zu Karte überwiesen wird. Zudem ist der Einsatz der Karten auf bestimmte Branchen beschränkt und der Guthabenstand kann eingesehen werden. Außerdem kann der Bereich, in dem die Karte eingesetzt werden darf, festgelegt werden.

➡️ Ich sage dazu: „Es ist notwendig und richtig, dass die Mittel, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gewährt werden, ausschließlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwendet werden. Der Anreiz für illegale Migration durch frei verfügbares Bargeld soll verringert werden. Und vor allem kann es nicht sein, dass ein Teil der gezahlten Gelder ins Ausland fließen und womöglich kriminelle Schlepper-Netzwerke unterstützen. Mit der Einführung der Bezahlkarte wird dies weitestgehend verhindert. Vorrangiges Ziel muss allerdings sein, Menschen mit Bleibeperspektive möglichst schnell in den Arbeitsmarkt zu bringen, damit sie eigenständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.“

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